Das Hüttenschulzehaus in Alsdorf gehört zu den besterhaltenen Fachwerkhäusern in der Verbandsgemeinde Betzdorf.
Das wahrscheinlich um 1680 errichtete Gebäude steht unter Denkmalschutz und kann auf eine bewegte Vergangenheit zurückblicken: So versammelten sich z.B. 1743 die Gerichtsschöffen des Amtes Freusburg im Hüttenschulzehaus. Dort schrieben sie, was ihnen noch aus ältesten Zeiten an mündlich überliefertem Recht bekannt war, nieder. Dies hatte bis zum Einführen des Bürgerlichen Gesetzbuches als „das partikularrechtliche eheliche Güter- und Erbrecht der vormaligen Reichgrafschaft Sayn-Altenkirchen“ bestand.